Aufbewahrungspflichten und Löschfristen
Um der Löschfrist zu genügen, ist es nicht ausreichend, lediglich den Zugang zu den Daten zu sperren. Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten nicht nur in Produktivsystemen, sondern auch in Backups gelöscht werden.
Die praktische Umsetzung der Löschpflicht stellt daher viele Unternehmen vor große Probleme. Doch wer das Thema ignoriert, dem drohen schmerzhafte Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden, die das Thema gerade in Deutschland zunehmend sanktionieren.
Archivierungs- und Löschkonzept
Wenn Sie sich für das attraktive Kombi-Paket entscheiden, erhalten Sie im Anschluss an den Workshop ein angepasstes Archivierungs- und Löschkonzept, welches Sie bei der korrekten Löschung von personenbezogenen Daten unterstützt.
Bitte beachten Sie, dass Aufbewahrungsfristen oft in Spezialgesetzen (z.B. Abgabenordnung, HGB, Sozialgesetzbücher) definiert werden. Deshalb sind uns – trotz langjähriger Beratungspraxis – nicht alle existierenden Fristen bekannt. Ggfs. müssen Sie Experten aus den jeweiligen Fachgebieten hinzuziehen.
Wie funktioniert der Workshop zum Löschkonzept?
Status quo zu Löschverfahren
Workshop
Individuelle Fragestunde
Löschungs- und Archivierungskonzept
Unsere Pakete
Workshop
+ Konzept
zzgl. angepasstes Löschkonzept
Häufig gestellte Fragen zum Workshop Löschkonzept
Welche Daten sind von der Löschpflicht umfasst?
Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nicht länger gespeichert werden dürfen, als ein gesetzlich anerkannter Zweck existiert. Sobald die Rechtsgrundlage wegfällt, entfällt der Erlaubnistatbestand und die Löschung ist verpflichtend. Ausnahmen gelten im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Was droht bei längerer Speicherung, als erlaubt?
Wer personenbezogene Daten länger speichert, als es erlaubt ist, verstößt gegen die DSGVO und kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden auferlegt bekommen. Die in Deutschland zuletzt verhängten Bußgelder haben gezeigt, dass die Aufsichtsbehörden zunehmend genau auf die Einhaltung der Löschfristen achten.
Warum ist es so wichtig ein organisiertes Löschverfahren zu haben?
Je nach Unternehmensgröße verliert man schnell den Überblick über die verschiedenen Arten und Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden. Umso wichtiger ist, dass es automatisierte Löschroutinen gibt. Ist man einmal diesen großen Schritt gegangen, ist es wesentlich leichter, den Überblick über die Vielzahl an personenbezogenen Daten zu behalten und neue Verarbeitungen in die bestehenden Strukturen einzubinden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Leistungsumfang unseres Workshops Löschkonzept:
- Wir geben Ihnen eine Empfehlung für ein strukturiertes Löschverfahren an die Hand. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben der DSGVO. Wir zeigen Ihnen eine Möglichkeit auf, mit der Sie die Löschung DSGVO-konform vornehmen können. Insbesondere soll es für Sie eine Erleichterung darstellen, langfristig ein automatisiertes Löschverfahren mit Löschroutinen zu implementieren, auf das sie stets aufbauen und somit langfristig profitieren können.
- Wir schulden keine unternehmensinterne Umsetzung eines solchen Löschverfahrens und erheben bei der Nennung von allgemeinen Beispielfristen keinen Anspruch auf Richtigkeit im konkreten Anwendungsfall. In dem Workshop werden wir Ihnen beibringen, worauf es bei dem Löschverfahren ankommt, damit Sie es in die bestehenden Prozesse integrieren können. Wir können daher auch keine Gewähr für die DSGVO-Konformität Ihres konkret aufgrund unseres Workshops erstellten Löschverfahrens übernehmen.
- Das Löschkonzept erstellen wir Ihnen auf Deutsch oder Englisch. Der Workshop findet digital statt und dauert zwei Stunden mit einer einstündigen Fragerunde im Anschluss. Wir orientieren uns an Ihrem aktuellen Löschverfahren im Rahmen des Workshops, ohne Ihren Status im Rahmen einer internen oder externen Kontrolle zu bewerten. Unsere Empfehlungen sind allgemeiner Natur und berücksichtigen nicht den Einzelfall.
- Bitte beachten Sie, dass wir nicht auf jeden Unternehmensbereich einzeln eingehen und alle Fristen, die es gibt, benennen können. Auch wenn wir aus unserer langjährigen Beratungspraxis eine Vielzahl an Löschungs- und Aufbewahrungsfristen bekannt sind, so kennen wir nicht alle existierenden Fristen.
- Da der Workshop remote stattfindet, hat der Auftraggeber für die technische Durchführbarkeit zu sorgen (z.B. ausreichende und stabile Internetanbindung, funktionierende Hard- und Software, etc.).
- Vom Auftraggeber gemacht Angaben werden als wahr unterstellt.
- Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Workshop mitsamt Fragenstunde abgehalten wurde. Falls gleichzeitig ein Löschkonzept bestellt wurde, so gilt die Leistung mit dem Abhalten des Workshops samt Fragestunde und Versand des Löschkonzepts als erbracht.
- Der Workshop kann nur dann erbracht werden, wenn der Auftraggeber ausreichend an dessen Zustandekommen mitwirkt. Zunächst muss nach der Bestellung ein telefonisches Gespräch zum Überblick über das Unternehmen und zwecks Terminfindung stattfinden. Dieses Gespräch dauert maximal dreißig Minuten und wird binnen sieben Werktagen nach Bestellung durchgeführt. Sollte der Auftraggeber keinen Termin binnen sieben Werktagen anbieten können, so kann das Gespräch auch später stattfinden.
- Der Auftraggeber teilt mind. drei Terminvorschläge, an unterschiedlichen Tagen mit verschiedenen Uhrzeiten zur Durchführung des Workshops mit. Alle Zeiträume müssen in den gewöhnlichen Bürostunden zwischen 9 und 18 Uhr liegen.